<center> <p><b><font face="Arial"><font size=+2>&Uuml;BEREINKOMMEN &Uuml;BER DIE RECHTE DES KINDES</font></font></b> <p><b><font face="Arial"><font size=+0>UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut</font></font></b> <br><i><font face="Arial"><font size=-1>Texte in amtlicher &Uuml;bersetzung</font></font></i> <p><font face="Arial"><font size=-1>vom 20. November 1989</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>am 26. Januar 1990</font></font></center> <blockquote> <center><font face="Arial"><font size=-1>von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 - BGB1. II S.121) am 6. M&auml;rz 1992</font></font></center> </blockquote> </blockquote> </blockquote> <blockquote> <blockquote> <blockquote> <blockquote> <center><font face="Arial"><font size=-1>Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>am 5. April 1992</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>f&uuml;r Deutschland in Kraft getreten</font></font></center> </blockquote> </blockquote> </blockquote> </blockquote> <blockquote> <blockquote> <blockquote> <center><font face="Arial"><font size=-1>(Bekanntmachung vom 10. Juli1992 - BGBl. II S. 990)</font></font></center> </blockquote> <hr noShade> <center> <p><b><font face="Arial"><font size=-1>INHALT</font></font></b></center> <p><b><font face="Arial,Helvetica"><font size=-1><a href="#Präambel">Pr&auml;ambel</a></font></font></b> <p><b><font face="Arial"><font size=-1>Teil I</font></font></b> <blockquote> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel1">Artikel 1</a> [Geltung f&uuml;r das Kind; Begriffsbestimmung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel2">Artikel 2</a> [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel3">Artikel 3 </a>[Wohl des Kindes]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="kiko.htm#Artikel4">Artikel 4</a> [Verwirklichung der Kindesrechte]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="kiko.htm#Artikel5">Artikel 5</a> [Respektierung des Elternrechts]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="kiko.htm#Artikel6">Artikel 6</a> [Recht auf Leben]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="kiko.htm#Artikel7">Artikel 7</a> [Geburtsregister, Name, Staatsangeh&ouml;rigkeit]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel8">Artikel 8</a> [Identit&auml;t]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel9">Artikel 9</a> [Trennung von den Eltern; pers&ouml;nlicher Umgang]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel10">Artikel 10</a> [Familienzusammenf&uuml;hrung; grenz&uuml;berschreitende Kontakte]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel11">Artikel 11 </a>[Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel12">Artikel 12</a> [Ber&uuml;cksichtigung des Kindeswillens]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel13">Artikel 13</a> [Meinungs- und Informationsfreiheit]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel14">Artikel 14</a> [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel15">Artikel 15 </a>[Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel16">Artikel 16 </a>[Schutz der Privatsph&auml;re und Ehre]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel17">Artikel 17</a> [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 18">Artikel 18</a> [Verantwortung f&uuml;r das Kindeswohl]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel19">Artikel 19 </a>[Schutz vor Gewaltanwendung, Mi&szlig;handlung, Verwahrlosung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel20">Artikel 2O</a> [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel21">Artikel 21</a> [Adoption]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel22">Artikel 22</a> [Fl&uuml;chtlingskinder]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel23">Artikel 23</a> [F&ouml;rderung behinderter Kinder]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel24">Artikel 24</a> [Gesundheitsvorsorge]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel25">Artikel 25</a> [Unterbringung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel26">Artikel 26</a> [Soziale Sicherheit]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel27">Artikel 27</a> [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel28">Artikel 28</a> [Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel29">Artikel29</a> [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 30">Artikel 30</a> [Minderheitenschutz]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel31">Artikel 31</a> [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und k&uuml;nstlerischem Leben, staatliche F&ouml;rderung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel32">Artikel 32</a> [Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel33">Artikel 33 </a>[Schutz vor Suchtstoffen]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel34">Artikel 34</a> [Schutz vor sexuellem Mi&szlig;brauch]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel35">Artikel 35</a> [Ma&szlig;nahmen gegen Entf&uuml;hrung und Kinderhandel]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 36">Artikel 36</a> [Schutz vor sonstiger Ausbeutung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel37">Artikel 37</a> [Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 38">Artikel 38</a> [Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkr&auml;ften]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel39">Artikel 39</a> [Genesung und Wiedereingliederung gesch&auml;digter Kinder]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 40">Artikel 40</a> [Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel41">Artikel 41 </a>[Weitergehende inl&auml;ndische Bestimmungen]</font></font></b></li> </blockquote> <b><font face="Arial"><font size=-1>Teil II</font></font></b> <blockquote> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel42">Artikel 42</a> [Verpflichtung zur Bekanntmachung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 43">Artikel 43</a> [Einsetzung eines Ausschusses f&uuml;r die Rechte des Kindes]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 44">Artikel 44</a> [Berichtspflicht]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 45">Artikel 45 </a>[Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen]</font></font></b></li> </blockquote> <b><font face="Arial"><font size=-1>TEIL III</font></font></b> <blockquote> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 46">Artikel 46</a> [Unterzeichnung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel47">Artikel 47</a> [Ratifikation]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 48">Artikel 48</a> [Beitritt]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 49">Artikel 49</a> [Inkrafttreten]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 50">Artikel 50 </a>[&Auml;nderungen]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 51">Artikel 51 </a>[Vorbehalte]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel52">Artikel 52</a> [K&uuml;ndigung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 53">Artikel 53 </a>[Verwahrung]</font></font></b></li> <li> <b><font face="Arial"><font size=-1><a href="#Artikel 54">Artikel 54</a> [Urschrift, verbindlicher Wortlaut]</font></font></b></li> </blockquote> <hr noShade> <p><a NAME="Präambel"></a><b><font face="Arial"><font size=-1>Pr&auml;ambel</font></font></b> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten dieses &Uuml;bereinkommens –</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>in der Erw&auml;gung, da&szlig; nach den in der Charta der Vereinten Nationen verk&uuml;ndeten Grunds&auml;tzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden W&uuml;rde und der Gleichheit und Unver&auml;u&szlig;erlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>eingedenk dessen, da&szlig; die V&ouml;lker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte und an W&uuml;rde und Wert des Menschen bekr&auml;ftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in gr&ouml;&szlig;erer Freiheit zu f&ouml;rdern,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>in der Erkenntnis, da&szlig; die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erkl&auml;rung der Menschenrechte und in den Internationalen Menschenrechtspakten verk&uuml;ndet haben und &uuml;bereingekommen sind, da&szlig; jeder Mensch Anspruch hat auf alle darin verk&uuml;ndeten Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwa nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, dem Verm&ouml;gen, der Geburt oder dem sonstigen Status,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>unter Hinweis darauf, da&szlig; die Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erkl&auml;rung der Menschenrechte verk&uuml;ndet haben, da&szlig; Kinder Anspruch auf besondere F&uuml;rsorge und Unterst&uuml;tzung haben,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>&uuml;berzeugt, da&szlig; der Familie als Grundeinheit der Gesellschaft und nat&uuml;rlicher Umgebung f&uuml;r das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gew&auml;hrt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben innerhalb der Gemeinschaft voll erf&uuml;llen kann,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>in der Erkenntnis, da&szlig; das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Pers&ouml;nlichkeit in einer Familie und umgeben von Gl&uuml;ck, Liebe und Verst&auml;ndnis aufwachsen sollte,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>in der Erw&auml;gung, da&szlig; das Kind umfassend auf ein individuelles Leben in der Gesellschaft vorbereitet und im Geist der in der Charta der Vereinten Nationen verk&uuml;ndeten Ideale und insbesondere im Geist des Friedens, der W&uuml;rde, der Toleranz, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarit&auml;t erzogen werden sollte,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>eingedenk dessen, da&szlig; die Notwendigkeit, dem Kind besonderen Schutz zu gew&auml;hren, in der Genfer Erkl&auml;rung von 1924 &uuml;ber die Rechte des Kindes und in der von der Generalversammlung am 20. November 1969 angenommenen Erkl&auml;rung der Rechte des Kindes ausgesprochen und in der Allgemeinen Erkl&auml;rung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt &uuml;ber b&uuml;rgerliche und politische Rechte (insbesondere in den Artikeln 23 und 24), im Internationalen Pakt &uuml;ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (insbesondere in Artikel 10) sowie in den Satzungen und den in Betracht kommenden Dokumenten der Sonderorganisationen und anderen internationalen Organisationen, die sich mit dem Wohl des Kindes befassen, anerkannt worden ist,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>eingedenk dessen, da&szlig;, wie in der Erkl&auml;rung der. Rechte des Kindes ausgef&uuml;hrt ist, ,,das Kind wegen seiner mangelnden k&ouml;rperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer F&uuml;rsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf',</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>unter Hinweis auf die Bestimmungen der Erkl&auml;rung &uuml;ber die sozialen und rechtlichen Grunds&auml;tze f&uuml;r den Schutz und das Wohl von Kindern unter besonderer Ber&uuml;cksichtigung der Aufnahme in eine Pflegefamilie und der Adoption auf nationaler und internationaler Ebene, der Regeln der Vereinten Nationen &uuml;ber die Mindestnormen f&uuml;r die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing-Regeln) und der Erkl&auml;rung &uuml;ber den Schutz von Frauen und Kindern im Ausnahmezustand und bei bewaffneten Konflikten,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>in der Erkenntnis, da&szlig; es in allen L&auml;ndern der Welt Kinder gibt, die in au&szlig;erordentlich schwierigen Verh&auml;ltnissen leben, und da&szlig; diese Kinder der besonderen Ber&uuml;cksichtigung bed&uuml;rfen,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>unter geb&uuml;hrender Beachtung der Bedeutung der Traditionen und kulturellen Werte jedes Volkes f&uuml;r den Schutz und die harmonische Entwicklung des Kindes,</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>in Anerkennung der Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit f&uuml;r die Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder in allen L&auml;ndern, insbesondere den Entwicklungsl&auml;ndern haben folgendes vereinbart:</font></font> <center> <p><b><font face="Arial"><font size=-1>Teil I</font></font></b></center> <p><a NAME="Artikel1"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 1 [Geltung f&uuml;r das Kind; Begriffsbestimmung]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Im Sinne dieses &Uuml;bereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Vollj&auml;hrigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht fr&uuml;her eintritt.</font></font> <p><a NAME="Artikel2"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 2 [Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten achten die in diesem &Uuml;bereinkommen festgelegten Rechte und gew&auml;hrleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabh&auml;ngig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Verm&ouml;gens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma&szlig;nahmen, um sicherzustellen, da&szlig; das Kind vor allen Formen der. Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der T&auml;tigkeiten, der Meinungs&auml;u&szlig;erungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangeh&ouml;rigen gesch&uuml;tzt wird.</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel3"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 3 [Wohl des Kindes]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Bei allen Ma&szlig;nahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von &ouml;ffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen F&uuml;rsorge, Gerichten, Verwaltungsbeh&ouml;rden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu ber&uuml;cksichtigen ist.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Ber&uuml;cksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer f&uuml;r das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die F&uuml;rsorge zu gew&auml;hrleisten, die. zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsma&szlig;nahmen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten stellen sicher,. da&szlig; die f&uuml;r die F&uuml;rsorge f&uuml;r das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel4"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 4 [Verwirklichung der Kindesrechte]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Ma&szlig;nahmen zur Verwirklichung der in diesem &Uuml;bereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Ma&szlig;nahmen unter Aussch&ouml;pfung ihrer verf&uuml;gbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.</font></font> <p><a NAME="Artikel5"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 5 [Respektierung des Elternrechts]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft; des Vormunds oder anderer f&uuml;r das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Aus&uuml;bung der in. diesem &Uuml;bereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu f&uuml;hren.</font></font> <p><a NAME="Artikel6"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 6 [Recht auf Leben]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen an, da&szlig; jedes Kind ein angeborenes Recht. auf Leben hat.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten gew&auml;hrleisten in gr&ouml;&szlig;tm&ouml;glichem Umfang das &Uuml;berleben und die Entwicklung des Kindes.</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel7"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 7 [Geburtsregister, Name, Staatsangeh&ouml;rigkeit]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Das Kind ist unverz&uuml;glich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangeh&ouml;rigkeit zu erwerben, und soweit m&ouml;glich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschl&auml;gigen internationalen &Uuml;bereink&uuml;nfte in diesem Bereich sicher, insbesondere f&uuml;r den Fall, da&szlig; das Kind sonst staatenlos w&auml;re.</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel8"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 8 [Identit&auml;t]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identit&auml;t, einschlie&szlig;lich seiner Staatsangeh&ouml;rigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe. zu behalten.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identit&auml;t genommen, so gew&auml;hren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identit&auml;t so schnell wie m&ouml;glich wiederherzustellen.</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel9"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 9 [Trennung von den Eltern; pers&ouml;nlicher Umgang]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten stellen sicher, da&szlig; ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, da&szlig; die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden in einer gerichtlich nachpr&uuml;fbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen da&szlig; diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern. mi&szlig;handelt oder vernachl&auml;ssigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung &uuml;ber den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu &auml;u&szlig;ern.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelm&auml;&szlig;ige pers&ouml;nliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Ma&szlig;nahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, w&auml;hrend der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangeh&ouml;rigen die wesentlichen Ausk&uuml;nfte &uuml;ber den Verbleib des oder der abwesenden Familienangeh&ouml;rigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abtr&auml;glich w&auml;re. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, da&szlig; allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen f&uuml;r den oder die Betroffenen hat.</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel10"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 10 [Familienzusammenf&uuml;hrung; grenz&uuml;berschreitende Kontakte]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Entsprechend der Verpflichtung der Vertragsstaaten nach Artikel 9 Absatz 1 werden von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenf&uuml;hrung gestellte Antr&auml;ge auf Einreise in einen Vertragsstaat oder Ausreise aus einem Vertragsstaat von den Vertragsstaaten wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, da&szlig; die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen f&uuml;r die Antragsteller und deren Familienangeh&ouml;rige hat.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Ein Kind, dessen Eltern ihren Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben, hat das Recht, regelm&auml;&szlig;ige pers&ouml;nliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit nicht au&szlig;ergew&ouml;hnliche Umst&auml;nde vorliegen. Zu diesem Zweck achten die Vertragsstaaten entsprechend ihrer Verpflichtung nach Artikel 9 Absatz 1 das Recht des Kindes und seiner Eltern, aus jedem Land einschlie&szlig;lich ihres eigenen auszureisen und in ihr eigenes Land einzureisen. Das Recht auf Ausreise aus einem Land unterliegt nur den gesetzlich vorgesehenen Beschr&auml;nkungen, die zum Schutz der nationalen Sicherheit, der &ouml;ffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der &ouml;ffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig und mit den anderen in diesem &Uuml;bereinkommen anerkannten Rechten vereinbar sind.</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel11"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 11 [Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen Ma&szlig;nahmen, um das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige Nichtr&uuml;ckgabe zu bek&auml;mpfen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Zu diesem Zweck f&ouml;rdern die Vertragsstaaten den Abschlu&szlig; zwei- oder mehrseitiger &Uuml;bereink&uuml;nfte oder den Beitritt zu bestehenden &Uuml;bereink&uuml;nften. -</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel12"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 12 [Ber&uuml;cksichtigung des Kindeswillens]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das f&auml;hig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind ber&uuml;hrenden Angelegenheiten frei zu &auml;u&szlig;ern, und ber&uuml;cksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind ber&uuml;hrenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften geh&ouml;rt zu werden.</font></font></li> </blockquote> <a NAME="Artikel13"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 13 [Meinungs- und Informationsfreiheit]</font></font> <blockquote> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Das Kind hat das Recht auf freie Meinungs&auml;u&szlig;erung; dieses Recht schlie&szlig;t die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gew&auml;hlte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Aus&uuml;bung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschr&auml;nkungen unterworfen werden, die erforderlich sind</font></font></li> </blockquote> </blockquote> </blockquote> <ul> <ol type=a> <ul> <dl> <ol> <li> <font face="Arial"><font size=-1>f&uuml;r die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>f&uuml;r den Schutz der nationalen Sicherheit, der &ouml;ffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der &ouml;ffentlichen Sittlichkeit.</font></font></li> </ol> </dl> </ul> <p><br><a NAME="Artikel14"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]</font></font> <ol> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Aus&uuml;bung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschr&auml;nkungen unterworfen werden, die zum Schutz der &ouml;ffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel15"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 15 [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschlie&szlig;en und sich friedlich zu versammeln.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Aus&uuml;bung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschr&auml;nkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel16"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 16 [Schutz der Privatsph&auml;re und Ehre]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Kein Kind darf willk&uuml;rlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schrittverkehr oder rechtswidrigen Beeintr&auml;chtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeintr&auml;chtigungen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel17"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 17 [Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher,</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>da&szlig; das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die F&ouml;rderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner k&ouml;rperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die f&uuml;r das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen;die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch Und bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen f&ouml;rdern;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>die Herstellung und Verbreitung von Kinderb&uuml;chern f&ouml;rdern;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bed&uuml;rfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angeh&ouml;rt oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeintr&auml;chtigen, f&ouml;rdern, wobei die Artikel 13 und 18 zu ber&uuml;cksichtigen sind.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel 18"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 18 [Verantwortung f&uuml;r das Kindeswohl]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten bem&uuml;hen sich nach besten Kr&auml;ften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, da&szlig; beide Elternteile gemeinsam f&uuml;r die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. F&uuml;r die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Zur Gew&auml;hrleistung und F&ouml;rderung der in diesem &Uuml;bereinkommen festgelegten Rechte unterst&uuml;tzen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erf&uuml;llung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen f&uuml;r den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten f&uuml;r die Betreuung von Kindern.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma&szlig;nahmen, um sicherzustellen, da&szlig; Kinder berufst&auml;tiger Eltern das Recht haben, die f&uuml;r sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel19"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Mi&szlig;handlung, Verwahrlosung]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsma&szlig;nahmen, um das Kind vor jeder Form k&ouml;rperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszuf&uuml;gung oder Mi&szlig;handlung, vor Verwahrlosung Oder Vernachl&auml;ssigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschlie&szlig;lich des sexuellen Mi&szlig;brauchs zu sch&uuml;tzen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Diverse Schutzma&szlig;nahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterst&uuml;tzung gew&auml;hren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Ma&szlig;nahme zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen F&auml;llen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls f&uuml;r das Einschreiten der Gerichte.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel20"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 2O [Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Ein Kind, das vor&uuml;bergehend oder dauernd aus seiner famili&auml;ren Umgebung herausgel&ouml;st wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten stellen nach Ma&szlig;gabe ihres innerstaatlichen Rechts andere Formen der Betreuung eines solchen Kindes sicher.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Als andere Form der Betreuung kommt unter anderem die Aufnahme in eine Pflegefamilie, die Kafala nach islamischem Recht, die Adoption oder, falls erforderlich, die Unterbringung in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung in Betracht. Bei der Wahl zwischen diesen L&ouml;sungen sind die erw&uuml;nschte Kontinuit&auml;t in der Erziehung des Kindes sowie die ethnische, religi&ouml;se, kulturelle und sprachliche Herkunft des Kindes geb&uuml;hrend zu ber&uuml;cksichtigen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel21"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 21 [Adoption]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten, die das System der Adoption anerkennen oder zulassen, gew&auml;hrleisten, da&szlig; dem Wohl des Kindes bei der Adoption die h&ouml;chste Bedeutung zugemessen wird; die Vertragsstaaten</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>a) stellen sicher, da&szlig; die Adoption eines Kindes nur durch die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden bewilligt wird, die nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren und auf der Grundlage aller verl&auml;&szlig;lichen einschl&auml;gigen Informationen entscheiden, da&szlig; die Adoption angesichts des Status des Kindes in bezug auf Eltern, Verwandte und einen Vormund zul&auml;ssig ist und da&szlig;, soweit dies erforderlich ist, die betroffenen Personen in Kenntnis der Sachlage und auf der Grundlage einer gegebenenfalls erforderlichen Beratung der Adoption zugestimmt haben;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>erkennen an, da&szlig; die internationale Adoption als andere Form der Betreuung angesehen werden kann, wenn das Kind nicht in seinem Heimatland in einer Pflege- oder Adoptionsfamilie untergebracht oder wenn es dort nicht in geeigneter Weise betreut werden kann;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>stellen sicher, da&szlig; das Kind im Fall einer internationalen Adoption in den Genu&szlig; der f&uuml;r nationale Adoptionen geltenden Schutzvorschriften und Normen kommt;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>treffen alle geeigneten Ma&szlig;nahmen, um sicherzustellen, da&szlig; bei internationaler Adoption f&uuml;r die Beteiligten keine unstatthaften Verm&ouml;gensvorteile entstehen;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>f&ouml;rdern die Ziele dieses Artikels gegebenenfalls durch den Abschlu&szlig; zwei- oder mehrseitiger &Uuml;bereink&uuml;nfte und bem&uuml;hen sich in diesem Rahmen sicherzustellen, da&szlig; die Unterbringung des Kindes in einem anderen Land durch die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden oder Stellen durchgef&uuml;hrt wird.</font></font></li> </ol> </ol> </ul> <ol type=a> <ol type=a><a NAME="Artikel22"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 22 [Fl&uuml;chtlingskinder]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen geeignete Ma&szlig;nahmen, um sicherzustellen, da&szlig; ein Kind, das die Rechtsstellung eines Fl&uuml;chtlings begehrt oder nach Ma&szlig;gabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des V&ouml;lkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Fl&uuml;chtling angesehen wird; angemessenen Schutz und humanit&auml;re Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erh&auml;lt, die in diesem &Uuml;bereinkommen oder in anderen internationalen &Uuml;bereink&uuml;nften &uuml;ber Menschenrechte oder &uuml;ber humanit&auml;re Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angeh&ouml;ren, festgelegt sind, und zwar unabh&auml;ngig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bem&uuml;hungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zust&auml;ndige zwischenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu sch&uuml;tzen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangeh&ouml;rige eines Fl&uuml;chtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die f&uuml;r eine Familienzusammenf&uuml;hrung notwendigen Informationen zu erlangen. K&ouml;nnen die Eltern oder andere Familienangeh&ouml;rige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem &Uuml;bereinkommen enthaltenen Grunds&auml;tzen derselbe Schutz zu gew&auml;hren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vor&uuml;bergehend aus seiner famili&auml;ren Umgebung herausgel&ouml;st ist.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel23"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 23 [F&ouml;rderung behinderter Kinder]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen an, da&szlig; ein geistig oder k&ouml;rperlich behindertes Kind ein erf&uuml;lltes und menschenw&uuml;rdiges Leben unter Bedingungen f&uuml;hren soll, welche die W&uuml;rde des Kindes wahren, seine Selbst&auml;ndigkeit f&ouml;rdern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten. erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten daf&uuml;r ein und stellen sicher, da&szlig; dem behinderten Kind und den f&uuml;r seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verf&uuml;gbaren Mittel auf Antrag die Unterst&uuml;tzung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumst&auml;nden der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>In Anerkennung der besonderen Bed&uuml;rfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gew&auml;hrte Unterst&uuml;tzung soweit irgend m&ouml;glich und unter Ber&uuml;cksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, da&szlig; sichergestellt ist, da&szlig; Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsm&ouml;glichkeiten dem behinderten Kind tats&auml;chlich in einer Weise zug&auml;nglich sind, die der m&ouml;glichst vollst&auml;ndigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschlie&szlig;lich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung f&ouml;rderlich ist.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten f&ouml;rdern im Geist der internationalen Zusammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psychologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder einschlie&szlig;lich der Verbreitung von Informationen &uuml;ber Methoden der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbildung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Vertragsstaaten zu erm&ouml;glichen, in diesen Bereichen ihre F&auml;higkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bed&uuml;rfnisse der Entwicklungsl&auml;nder besonders zu ber&uuml;cksichtigen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel24"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 24 [Gesundheitsvorsorge]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare H&ouml;chstma&szlig; an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bem&uuml;hen sich sicherzustellen, da&szlig; keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten bem&uuml;hen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Ma&szlig;nahmen, um</font></font></li> <br><font face="Arial"><font size=-1>a. die S&auml;uglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>b. sicherzustellen, da&szlig; alle Kinder die notwendige &auml;rztliche Hilfe und Gesundheitsf&uuml;rsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>c. Krankheiten sowie Unter- und Fehlern&auml;hrung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bek&auml;mpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zug&auml;nglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu ber&uuml;cksichtigen sind;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>d. eine angemessene Gesundheitsf&uuml;rsorge f&uuml;r M&uuml;tter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>e. sicherzustellen, da&szlig; allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse &uuml;ber die Gesundheit und Ern&auml;hrung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverh&uuml;tung vermittelt werden, da&szlig; sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und da&szlig; sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterst&uuml;tzung erhalten;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>f. die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufkl&auml;rung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.</font></font> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Ma&szlig;nahmen, um &uuml;berlieferte Br&auml;uche, die f&uuml;r die Gesundheit der Kinder sch&auml;dlich. sind, abzuschaffen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterst&uuml;tzen und zu f&ouml;rdern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bed&uuml;rfnisse der Entwicklungsl&auml;nder besonders zu ber&uuml;cksichtigen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel25"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 25 [Unterbringung]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen an, da&szlig; ein Kind, das von den zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden wegen einer k&ouml;rperlichen oder geistigen Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf eine regelm&auml;&szlig;ige &Uuml;berpr&uuml;fung der dem Kind gew&auml;hrten Behandlung sowie aller anderen Umst&auml;nde, die f&uuml;r seine Unterbringung von Belang sind.</font></font> <p><a NAME="Artikel26"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 26 [Soziale Sicherheit]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschlie&szlig;lich der Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Ma&szlig;nahmen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in &Uuml;bereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Leistungen sollen gegebenenfalls unter Ber&uuml;cksichtigung der wirtschaftlichen Verh&auml;ltnisse und der sonstigen Umst&auml;nde des Kindes und der Unterhaltspflichtigen sowie anderer f&uuml;r die Beantragung von Leistungen durch das Kind oder im Namen des Kindes ma&szlig;geblicher Gesichtspunkte gew&auml;hrt werden.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel27"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 27 [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner k&ouml;rperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern oder anderer f&uuml;r das Kind verantwortlicher Personen, im. Rahmen ihrer F&auml;higkeiten und finanziellen M&ouml;glichkeiten die f&uuml;r die Entwicklung des Kindes notwendigen Lebensbedingungen sicherzustellen. 3</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen gem&auml;&szlig; ihren innerstaatlichen Verh&auml;ltnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Ma&szlig;nahmen, um den Eltern und anderen f&uuml;r das Kind verantwortlichen Personen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und sehen bei Bed&uuml;rftigkeit materielle Hilfs- und Unterst&uuml;tzungsprogramrne insbesondere im Hinblick auf Ern&auml;hrung, Bekleidung und Wohnung vor.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma&szlig;nahmen, um die Geltendmachung von Unterhaltsanspr&uuml;chen des Kindes gegen&uuml;ber den Eltern oder anderen finanziell f&uuml;r das Kind verantwortlichen Personen sowohl innerhalb des Vertragsstaats als auch im Ausland sicherzustellen. Insbesondere f&ouml;rdern die Vertragsstaaten, wenn die f&uuml;r das Kind finanziell verantwortliche Person in einem anderen Staat lebt als das Kind, den Beitritt zu internationalen &Uuml;bereink&uuml;nften oder den Abschlu&szlig; solcher &Uuml;bereink&uuml;nfte sowie andere geeignete Regelungen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel28"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 28 [Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesonders</font></font></li> <br><font face="Arial"><font size=-1>a. den Besuch der Grundschule f&uuml;r alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>b. die Entwicklung verschiedener Formen der weiterf&uuml;hrenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art f&ouml;rdern, sie allen Kindern verf&uuml;gbar und zug&auml;nglich machen und geeignete Ma&szlig;nahmen wie die Einf&uuml;hrung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung. finanzieller Unterst&uuml;tzung bei Bed&uuml;rftigkeit treffen;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>c. allen entsprechend ihren F&auml;higkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln erm&ouml;glichen;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>d. Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verf&uuml;gbar und zug&auml;nglich machen;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>e. Ma&szlig;nahmen treffen, die den regelm&auml;&szlig;igen Schulbesuch f&ouml;rdern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.</font></font> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma&szlig;nahmen, um sicherzustellen, da&szlig; die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenw&uuml;rde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem &Uuml;bereinkommen steht.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten f&ouml;rdern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bed&uuml;rfnisse der Entwicklungsl&auml;nder besonders zu ber&uuml;cksichtigen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel29"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel29 [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten stimmen darin &uuml;berein, da&szlig; die Bildung des Kindes. darauf gerichtet sein mu&szlig;,</font></font></li> <br><font face="Arial"><font size=-1>a. die Pers&ouml;nlichkeit, die Begabung und die geistigen und k&ouml;rperlichen F&auml;higkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>b. dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grunds&auml;tzen zu vermitteln;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>c. dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identit&auml;t, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt,- und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>d. das Kind auf ein verantwortungsbewu&szlig;tes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verst&auml;ndigung, des Friedens, der Toleranz; der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen V&ouml;lkern und ethnischen, nationalen und religi&ouml;sen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>e. dem Kind Achtung vor der nat&uuml;rlichen Umwelt zu vermitteln.</font></font> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Dieser Artikel und Artikel 28 d&uuml;rfen nicht so ausgelegt werden, da&szlig; sie die Freiheit nat&uuml;rlicher oder juristischer Personen -beeintr&auml;chtigen, Bildungseinrichtungen zu gr&uuml;nden und zu f&uuml;hren, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grunds&auml;tze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel 30"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 30 [Minderheitenschutz]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>In Staaten, in denen es ethnische, religi&ouml;se oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einer solchen Minderheit angeh&ouml;rt oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden, in Gemeinschaft mit anderen Angeh&ouml;rigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszu&uuml;ben oder seine eigene Sprache zu verwenden.</font></font> <p><a NAME="Artikel31"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 31 [Beteiligung an Freizeit, kulturellem und k&uuml;nstlerischem Leben, staatliche F&ouml;rderung]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgem&auml;&szlig;e aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und k&uuml;nstlerischen Leben.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten achten und f&ouml;rdern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und k&uuml;nstlerischen Leben und f&ouml;rdern die Bereitstellung geeigneter und gleicher M&ouml;glichkeiten f&uuml;r die kulturelle und k&uuml;nstlerische Bet&auml;tigung sowie f&uuml;r aktive Erholung und Freizeitbesch&auml;ftigung.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel32"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 32 [Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung gesch&uuml;tzt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine k&ouml;rperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung sch&auml;digen k&ouml;nnte.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsma&szlig;nahmen, um die Durchf&uuml;hrung dieses Artikels sicherzustellen. Zu diesem Zweck und unter Ber&uuml;cksichtigung der einschl&auml;gigen Bestimmungen anderer internationaler &Uuml;bereink&uuml;nfte werden die Vertragsstaaten insbesondere</font></font></li> </ol> </ol> </ol> <ol type=a> <ol type=a> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>ein oder mehrere Mindestalter f&uuml;r die Zulassung zur Arbeit festlegen;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>eine angemessene Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen vorsehen;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>angemessene Strafen oder andere Sanktionen zur wirksamen Durchsetzung dieses Artikels vorsehen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel33"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 33 [Schutz vor Suchtstoffen]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma&szlig;nahmen einschlie&szlig;lich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsma&szlig;nahmen, &uuml;m Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Sinne der diesbez&uuml;glichen internationalen &Uuml;bereink&uuml;nfte zu sch&uuml;tzen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern.</font></font> <p><a NAME="Artikel34"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 34 [Schutz vor sexuellem Mi&szlig;brauch]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Mi&szlig;brauchs zu sch&uuml;tzen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigenMa&szlig;nahmen, um zu verhindern, da&szlig; Kinder</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>f&uuml;r die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>f&uuml;r pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel35"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 35 [Ma&szlig;nahmen gegen Entf&uuml;hrung und Kinderhandel]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Ma&szlig;nahmen, um die Entf&uuml;hrung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.</font></font> <p><a NAME="Artikel 36"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 36 [Schutz vor sonstiger Ausbeutung]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten sch&uuml;tzen das Kind vor allen sonstigen Formen der Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise beeintr&auml;chtigen.</font></font> <p><a NAME="Artikel37"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 37 [Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten stellen sicher,</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>da&szlig; kein Kind der Folter Oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. F&uuml;r Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die M&ouml;glichkeit vorzeitiger Entlassung verh&auml;ngt werden:</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>da&szlig; keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willk&uuml;rlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und f&uuml;r die k&uuml;rzeste angemessene Zeit angewendet werden;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>da&szlig; jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden W&uuml;rde und unter Ber&uuml;cksichtigung der Bed&uuml;rfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht au&szlig;ergew&ouml;hnliche Umst&auml;nde vorliegen;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>da&szlig; jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist,, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer ,anderen zust&auml;ndigen, unabh&auml;ngigen und unparteiischen Beh&ouml;rde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel 38"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 38 [Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkr&auml;ften]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die f&uuml;r sie verbindlichen Regeln des in bewaffneten Konflikten anwendbaren humanit&auml;ren V&ouml;lkerrechts, die f&uuml;r das Kind Bedeutung haben, zu beachten und f&uuml;r deren Beachtung zu sorgen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle durchf&uuml;hrbaren Ma&szlig;nahmen, um sicherzustellen, da&szlig; Personen, die das f&uuml;nfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten nehmen davon Abstand, Personen, die das f&uuml;nfzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben1 zu ihren Streitkr&auml;ften einzuziehen. Werden Personen zu den Streitkr&auml;ften eingezogen, die zwar das f&uuml;nfzehnte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, so bem&uuml;hen sich die Vertragsstaaten, vorrangig die jeweils &auml;ltesten einzuziehen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht, die Zivilbev&ouml;lkerung in bewaffneten Konflikten zu sch&uuml;tzen, treffen die Vertragsstaaten alle durchf&uuml;hrbaren Ma&szlig;nahmen, um sicherzustellen, da&szlig; von einem bewaffneten Konflikt betroffene Kinder gesch&uuml;tzt und betreut werden.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel39"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 39 [Genesung und Wiedereingliederung gesch&auml;digter Kinder]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma&szlig;nahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu f&ouml;rdern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachl&auml;ssigung, Ausbeutung oder Mi&szlig;handlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung m&uuml;ssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der W&uuml;rde des Kindes f&ouml;rderlich ist.</font></font> <p><a NAME="Artikel 40"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 40 [Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes an, das der Verletzung der Strafgesetze verd&auml;chtigt, beschuldigt oder &uuml;berf&uuml;hrt wird, in einer Weise behandelt zu werden, die das Gef&uuml;hl des Kindes f&uuml;r die eigene W&uuml;rde und den eigenen Wert f&ouml;rdert, seine Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten anderer st&auml;rkt und das Alter des Kindes sowie die Notwendigkeit ber&uuml;cksichtigt, seine soziale Wiedereingliederung sowie die &Uuml;bernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft durch das Kind zu f&ouml;rdern.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten unter Ber&uuml;cksichtigung der einschl&auml;gigen Bestimmungen internationaler &Uuml;bereink&uuml;nfte insbesondere sicher,</font></font></li> <br><font face="Arial"><font size=-1>a. da&szlig; kein Kind wegen Handlungen oder Unterlassungen, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem Recht oder V&ouml;lkerrecht nicht verboten waren, der Verletzung der Strafgesetze verd&auml;chtigt, beschuldigt oder &uuml;berf&uuml;hrt wird;</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>b. da&szlig; jedes Kind, das einer Verletzung der Strafgesetze verd&auml;chtigt oder beschuldigt wird, Anspruch auf folgende Mindestgarantien hat:</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>i) bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>ii) unverz&uuml;glich und unmittelbar &uuml;ber die gegen das Kind erhobenen Beschuldigungen</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>iii) unterrichtet zu werden, gegebenenfalls durch seine Eltern oder seinen Vormund, und einen rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand zur Vorbereitung und Wahrnehmung seiner Verteidigung zu erhalten,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>iv) seine Sache unverz&uuml;glich durch eine zust&auml;ndige Beh&ouml;rde oder ein zust&auml;ndiges Gericht, die Unabh&auml;ngig und unparteiisch sind, in einem fairen Verfahren entsprechend dem Gesetz entscheiden zu lassen, und zwar in Anwesenheit eines rechtskundigen Oder anderen geeigneten Beistands sowie -sofern dies nicht insbesondere in Anbetracht des Alters oder der Lage des Kindes als seinem Wohl widersprechend angesehen wird -in Anwesenheit seiner Eltern oder seines Vormunds,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>v) nicht gezwungen zu werden, als Zeuge auszusagen Oder sich schuldig zu bekennen, sowie die. Belastungszeugen zu befragen Oder befragen zu lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter gleichen Bedingungen zu erwirken,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>vi) wenn es einer Verletzung der Strafgesetze &uuml;berf&uuml;hrt ist, diese Entscheidung und alle als Folge davon verh&auml;ngten Ma&szlig;nahmen. durch eine zust&auml;ndige &uuml;bergeordnete Beh&ouml;rde Oder ein zust&auml;ndiges h&ouml;heres Gericht, die unabh&auml;ngig und unparteiisch sind, entsprechend dem Gesetz nachpr&uuml;fen zu lassen,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>vi) die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn das Kind die Verhandlungssprache nicht versteht oder spricht,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>vii) sein Privatleben in allen Verfahrensabschnitten voll geachtet zu sehen.</font></font> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten bem&uuml;hen sich, den Erla&szlig; von Gesetzen sowie die Schaffung von Verfahren, Beh&ouml;rden. und Einrichtungen zu f&ouml;rdern, die besonders f&uuml;r Kinder, die einer Verletzung der Strafgesetze verd&auml;chtigt, beschuldigt oder &uuml;berf&uuml;hrt werden, gelten oder zust&auml;ndig sind; insbesondere</font></font></li> <br><font face="Arial"><font size=-1>a) legen sie ein Mindestalter fest, das ein Kind erreicht haben mu&szlig;, um als strafm&uuml;ndig angesehen zu werden,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>b) treffen sie, soweit dies angemessen und w&uuml;nschenswert ist, Ma&szlig;nahmen, um den Fall ohne ein gerichtliches Verfahren zu regeln,. wobei jedoch die Menschenrechte und die Rechtsgarantien uneingeschr&auml;nkt beachtet werden m&uuml;ssen.</font></font> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Um sicherzustellen, da&szlig; Kinder in einer Weise behandelt. werden, die ihrem Wohl dienlich ist und ihren Umst&auml;nden sowie der Straftat entspricht, mu&szlig; eine Vielzahl von Vorkehrungen zur Verf&uuml;gung stehen, wie Anordnungen &uuml;ber Betreuung, Anleitung und Aufsicht, wie Beratung, Entlassung auf Bew&auml;hrung, Aufnahme in eine Pflegefamilie, Bildungs- und Berufsbildungsprogramme und andere Alternativen zur Heimerziehung.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel41"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 41 [Weitergehende inl&auml;ndische Bestimmungen]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Dieses &Uuml;bereinkommen l&auml;&szlig;t zur Verwirklichung der Rechte des Kindes besser geeignete Bestimmungen unber&uuml;hrt, die enthalten sind</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>im Recht eines Vertragsstaats oder</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>in dem f&uuml;r diesen Staat geltenden V&ouml;lkerrecht.</font></font></li> </ol> <center> <p><br><b><font face="Arial"><font size=-1>Teil II</font></font></b></center> <p><a NAME="Artikel42"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 42 [Verpflichtung zur Bekanntmachung]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grunds&auml;tze und Bestimmungen dieses &Uuml;bereinkommens durch geeignete und wirksame Ma&szlig;nahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.</font></font> <p><a NAME="Artikel 43"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 43 [Einsetzung eines Ausschusses f&uuml;r die Rechte des Kindes]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Zur Pr&uuml;fung der Fortschritte, welche die Vertragsstaaten bei der Erf&uuml;llung der in diesem &Uuml;bereinkommen eingegangenen Verpflichtungen gemacht haben, wird ein Ausschu&szlig; f&uuml;r die Rechte des Kindes eingesetzt, der die nachstehend festgelegten Aufgaben wahrnimmt.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Der Ausschu&szlig; besteht aus zehn Sachverst&auml;ndigen von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem von diesem &Uuml;bereinkommen erfa&szlig;ten Gebiet. Die Mitglieder des Ausschusses werden von den Vertagsstaaten unter ihren Staatsangeh&ouml;rigen ausgew&auml;hlt und sind in pers&ouml;nlicher Eigenschaft t&auml;tig, wobei auf eine gerechte geographische Verteilung zu achten ist sowie die haupts&auml;chlichen Rechtssysteme zu ber&uuml;cksichtigen sind.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Mitglieder des Ausschusses werden in geheimer Wahl aus einer Liste von Personen gew&auml;hlt, die von den Vertragsstaaten vorgeschlagen worden sind. Jeder Vertragsstaat kann einen seiner eigenen Staatsangeh&ouml;rigen vorschlagen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Wahl des Ausschusses findet zum erstenmal sp&auml;testens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses &Uuml;bereinkommens und danach alle zwei Jahre statt. Sp&auml;testens vier Monate vor jeder Wahl fordert der Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen die Vertragsstaaten schriftlich auf, ihre Vorschl&auml;ge innerhalb von zwei Monaten einzureichen. Der Generalsekret&auml;r fertigt sodann eine alphabetische Liste aller auf diese Weise vorgeschlagenen Personen an unter Angabe der Vertragsstaaten, die sie vorgeschlagen haben, und &uuml;bermittelt sie den Vertragsstaaten.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Wahlen finden auf vom Generalsekret&auml;r am Sitz der Vereinten Nationen einberufenen Tagungen der Vertragsstaaten statt. Auf diesen Tagungen, die beschlu&szlig;f&auml;hig sind, wenn zwei Drittel der Vertragsstaaten vertreten sind, gelten die Kandidaten als in den Ausschu&szlig; gew&auml;hlt, welche die h&ouml;chste Stimmenzahl und die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertreter der Vertragsstaaten auf sich ,vereinigen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Ausschu&szlig;mitglieder werden f&uuml;r vier Jahre gew&auml;hlt. Auf erneuten Vorschlag k&ouml;nnen sie wiedergew&auml;hlt werden. Die Amtszeit von f&uuml;nf der bei der ersten Wahl gew&auml;hlten Mitglieder l&auml;uft nach zwei Jahren ab; unmittelbar nach der ersten Wahl werden die Namen dieser f&uuml;nf Mitglieder vom Vorsitzenden der Tagung durch das Los bestimmt.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Wenn ein Ausschu&szlig;mitglied stirbt oder zur&uuml;cktritt oder erkl&auml;rt, da&szlig; es aus anderen Gr&uuml;nden die Aufgaben des Ausschusses nicht mehr wahrnehmen kann, ernennt der Vertragsstaat, der das Mitglied vorgeschlagen hat, f&uuml;r die verbleibende Amtszeit mit Zustimmung des Ausschusses einen anderen unter seihen Staatsangeh&ouml;rigen ausgew&auml;hlten Sachverst&auml;ndigen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Der Ausschu&szlig; gibt sich eine Gesch&auml;ftsordnung.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Der Ausschu&szlig; w&auml;hlt seinen Vorstand f&uuml;r zwei Jahre.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Tagungen des Ausschusses finden in der Regel am Sitz der Vereinten Nationen oder an einem anderen vom Ausschu&szlig; bestimmten geeigneten Ort statt. Der Ausschu&szlig; tritt in der Regel einmal j&auml;hrlich zusammen. Die Dauer der Ausschu&szlig;tagungen wird auf einer Tagung der Vertragsstaaten mit Zustimmung der Generalversammlung festgelegt und wenn n&ouml;tig ge&auml;ndert.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Der Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen stellt dem Ausschu&szlig; das Personal und die Einrichtungen zur Verf&uuml;gung, die dieser zur wirksamen Wahrnehmung seiner Aufgaben nach diesem &Uuml;bereinkommen ben&ouml;tigt.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Mitglieder des nach diesem &Uuml;bereinkommen eingesetzten Ausschusses erhalten mit Zustimmung der Generalversammlung Bez&uuml;ge aus Mitteln der Vereinten Nationen zu den von der Generalversammlung' zu beschlie&szlig;enden Bedingungen.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel 44"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 44 [Berichtspflicht]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Ausschu&szlig; &uuml;ber den Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen Berichte &uuml;ber die Ma&szlig;nahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem &Uuml;bereinkommen anerkannten Rechte getroffen haben, und &uuml;ber die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen, und zwar:</font></font></li> <br><font face="Arial"><font size=-1>a) innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des &Uuml;bereinkommens f&uuml;r den betreffenden Vertragsstaat,</font></font> <br><font face="Arial"><font size=-1>b) danach alle f&uuml;nf Jahre.</font></font> <li> <font face="Arial"><font size=-1>In den nach diesem Artikel erstatteten Berichten ist auf etwa bestehende Umst&auml;nde und Schwierigkeiten hinzuweisen, welche die Vertragsstaaten daran hindern ,die in diesem &Uuml;bereinkommen vorgesehenen Verpflichtungen voll zu erf&uuml;llen. Die Berichte m&uuml;ssen auch ausreichende Angaben enthalten, die dem Ausschu&szlig; ein umfassendes Bild von der Durchf&uuml;hrung des &Uuml;bereinkommens in dem betreffenden Land vermitteln.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Ein Vertragsstaat, der dem Ausschu&szlig; einen ersten umfassenden Bericht vorgelegt hat, braucht in seinen nach Absatz 1 Buchstabe b vorgelegten sp&auml;teren Berichten die fr&uuml;her mitgeteilten grundlegenden Angaben nicht zu wiederholen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Der Ausschu&szlig; kann die Vertragsstaaten um weitere Angaben &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung des &Uuml;bereinkommens ersuchen.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Der Ausschu&szlig; legt der Generalversammlung &uuml;ber den Wirtschafts- und Sozialrat alle zwei Jahre einen T&auml;tigkeitsbericht vor.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Die Vertragsstaaten sorgen f&uuml;r eine weite Verbreitung ihrer Berichte im eigenen Land.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel 45"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 45 [Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Um die wirksame Durchf&uuml;hrung dieses &Uuml;bereinkommens und die internationale Zusammenarbeit auf dem von dem &Uuml;bereinkommen erfa&szlig;ten Gebiet zu f&ouml;rdern;</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>haben die Sonderorganisationen, das Kinderhilfswerk. der Vereinten Nationen und andere Organe der Vereinten Nationen das Recht, bei der Er&ouml;rterung der Durchf&uuml;hrung derjenigen Bestimmungen des &Uuml;bereinkommens vertreten zu sein, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Der Ausschu&szlig; kann, wenn er dies. f&uuml;r angebracht h&auml;lt, die Sonder-Organisationen, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und andere zust&auml;ndige Stellen einladen, sachkundige Stellungnahmen zur Durchf&uuml;hrung des &Uuml;bereinkommens auf Gebieten abzugeben, die in ihren jeweiligen Aufgabenbereich fallen. Der Ausschu&szlig; kann die Sonderorganisationen, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und andere Organe der Vereinten Nationen einladen, ihm Berichte &uuml;ber die Durchf&uuml;hrung des &Uuml;bereinkommens auf Gebieten vorzulegen, die in ihren T&auml;tigkeitsbereich fallen;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>&uuml;bermittelt der Ausschu&szlig;, wenn er dies f&uuml;r angebracht h&auml;lt, den Sonderorganisationen, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und anderen zust&auml;ndigen Stellen. Berichte der Vertragsstaaten, die ein Ersuchen um fachliche Beratung oder Unterst&uuml;tzung oder einen Hinweis enthalten, da&szlig; ein diesbez&uuml;gliches Bed&uuml;rfnis besteht; etwaige Bemerkungen und Vorschl&auml;ge des Ausschusses zu diesen Ersuchen oder Hinweisen werden beigef&uuml;gt;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>kann der Ausschu&szlig; der Generalversammlung empfehlen, den Generalsekret&auml;r zu ersuchen, f&uuml;r den Ausschu&szlig; Untersuchungen &uuml;ber Fragen im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes durchzuf&uuml;hren;</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>kann der Ausschu&szlig; aufgrund der Angaben, die er nach den Artikeln 44 und 45 erhalten hat, Vorschl&auml;ge und allgemeine Empfehlungen unterbreiten. Diese Vorschl&auml;ge und allgemeinen Empfehlungen werden den betroffenen Vertragsstaaten &uuml;bermittelt und der Generalversammlung zusammen mit etwaigen Bemerkungen der Vertragsstaaten vorgelegt.</font></font></li> </ol> <center> <p><br><b><font face="Arial"><font size=-1>TEIL III</font></font></b></center> <p><a NAME="Artikel 46"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 46 [Unterzeichnung]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Dieses &Uuml;bereinkommen liegt f&uuml;r alle Staaten zur Unterzeichnung auf.</font></font> <p><a NAME="Artikel47"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 47 [Ratifikation]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Dieses &Uuml;bereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen hinterlegt.</font></font> <p><a NAME="Artikel 48"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 48 [Beitritt]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Dieses &Uuml;bereinkommen steht allen Staaten zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen hinterlegt.</font></font> <p><a NAME="Artikel 49"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 49 [Inkrafttreten]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Dieses &Uuml;bereinkommen tritt am drei&szlig;igsten Tag nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikations- Oder Beitrittsurkunde beim Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen in Kraft.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>F&uuml;r jeden Staat, der nach Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde dieses &Uuml;bereinkommen ratifiziert oder ihm beitritt, tritt es am drei&szlig;igsten Tag nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel 50"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 50 [&Auml;nderungen]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Jeder Vertragsstaat kann eine &Auml;nderung vorschlagen und sie beim Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen einreichen. Der Generalsekret&auml;r &uuml;bermittelt sodann den &Auml;nderungsvorschlag den Vertragsstaaten mit der Aufforderung, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmung &uuml;ber den Vorschlag bef&uuml;rworten. Bef&uuml;rwortet, innerhalb von vier Monaten nach dem Datum der &Uuml;bermittlung wenigstens ein Drittel der Vertragsstaaten eine solche Konferenz, so beruft der Generalsekret&auml;r die Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ein. Jede &Auml;nderung,' die von der Mehrheit der auf der Konferenz anwesenden und abstimmenden Vertragsstaaten angenommen wird, wird der Generalversammlung zur Billigung vorgelegt.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Eine nach Absatz 1 angenommene &Auml;nderung tritt in Kraft, wenn sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen gebilligt und von einer Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten angenommen worden ist</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Tritt eine &Auml;nderung in Kraft so ist sie f&uuml;r die Vertragsstaaten die sie angenommen haben, verbindlich, w&auml;hrend f&uuml;r die anderen Vertragsstaaten weiterhin die Bestimmungen dieses &Uuml;bereinkommens und alle fr&uuml;her von ihnen angenommenen &Auml;nderungen gelten.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel 51"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 51 [Vorbehalte]</font></font> <ol type=a> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Der Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen nimmt den Wortlaut von Vorbehalten, die ein Staat bei der Ratifikation oder beim Beitritt anbringt, entgegen und leitet ihn allen Staaten zu</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Vorbehalte, die mit Ziel und Zweck dieses &Uuml;bereinkommens unvereinbar sind, sind nicht zul&auml;ssig.</font></font></li> <li> <font face="Arial"><font size=-1>Vorbehalte k&ouml;nnen jederzeit durch eine an den Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen gerichtete diesbez&uuml;gliche Notifikation zur&uuml;ckgenommen werden; dieser setzt alle Staaten davon in Kenntnis. Die Notifikation wird mit dem Tag ihres Eingangs beim Generalsekret&auml;r wirksam.</font></font></li> </ol> <p><br><a NAME="Artikel52"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 52 [K&uuml;ndigung]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Ein Vertragsstaat kann dieses &Uuml;bereinkommen durch eine an den Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen gerichtete schriftliche Notifikation k&uuml;ndigen. Die K&uuml;ndigung wird ein Jahr nach Eingang der Notifikation beim Generalsekret&auml;r wirksam.</font></font> <p><a NAME="Artikel 53"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 53 [Verwahrung]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Der Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen wird zum Verwahrer dieses &Uuml;bereinkommens bestimmt.</font></font> <br>&nbsp; <p><a NAME="Artikel 54"></a><font face="Arial"><font size=-1>Artikel 54 [Urschrift, verbindlicher Wortlaut]</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Die Urschrift dieses &Uuml;bereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, franz&ouml;sischer, russischer und spanischer Wortlaut gleicherma&szlig;en verbindlich ist, wird beim Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen hinterlegt.</font></font> <p><font face="Arial"><font size=-1>Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu geh&ouml;rig befugten Bevollm&auml;chtigten dieses &Uuml;bereinkommen unterschrieben.</font></font><font face="Arial"><font size=-1></font></font> <center> <p>